Regeln am Gewässer

Regeln sind dazu da um gebrochen zu werden, man sollte sich jedoch nicht erwischen lassen. Denn, bei Zuwiderhandlung droht der Lizenz Entzug.

Kescher, Hakenlöser, Maßband, Kugelschreiber, Messer und die entsprechenden Lizenzen (Tageskarte, Jahreskarte, Steuerkarte) sind bei jedem Fischgang mitzuführen. Waidgerechtes Verhalten und das Befolgen der Vorschriften sind Pflicht jedes Angelfischers. Das Fischerkartenbüchlein ist auf Verlangen der Aufsichtsorgane vorzuzeigen und unterschreiben zu lassen. 
Aufforderungen wie das Offenlegen des Autos, Fischerkoffers, diverser Taschen usw. ist unverzüglich Folge zu leisten!

Missbrauch und Verstöße gegen die geltenden Bestimmungen können zur Anzeige gebracht werden!

Petri Heil

Fischereiordnung

Allgemeine Richtlinien

  • Der Fischer muss über einen gültigen Fischereierlaubnisschein (gültige Tageskarte, Jahreskarte, Wochenkarte oder Jugendkarte des SFV-Schwarzach) verfügen.
  • Der Fischereiberechtigte muss im Besitz einer gültigen Jahresfischerkarte bzw. einer Gästekarte (Fischereiumlage) des Landesfischereiverbandes Salzburg sein.
  • Untermassige Fische sind schonend zurückzusetzen. Bei starker Verletzung (Blutung) muss der Fisch zerkleinert und als Futter zurückgeworfen werden. Untermassige Fische die bluten und über dem Brittelmaß von 25 cm sind, an deren Aufkommen gezweifelt wird, müssen mitgenommen werden und sind als Fang in das Ausfangverzeichnis einzutragen. Ebenfalls sind beim Ausnehmen der Fische die Eingeweide zu zerkleinern und die Luftblase aufzustechen. Die Fische sind waidgerecht zu töten.
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  • Es darf nur mit einer Angelrute und einem Köder (Ausnahme: Nymphen-System) gefischt werden.
  • Das Fischen innerhalb der Kraftwerksanlage, insbesondere das Übersteigen von Absperrungen um an den Kraftwerksauslauf zu gelangen ist verboten.
  • Das Fischen ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang erlaubt - Nachtfischen ist auf der gesamten Strecke verboten.
  • Das Fischen beginnt unterhalb der alten Mautbrücke und endet oberhalb des Kraftwerkes Grafenhof.
  • Die Strecke von der alten Mautbrücke bis zum Eisensteg bei der scharfen Kurve ist eine reine Fliegenstrecke. Das Fischen ist nur mit Fliegenrute, Fliegenrolle und Fliegenschnur erlaubt. Als Köder sind nur künstliche Fliegen (max. 3 Fliegen bzw. Nymphen am Vorfach) ohne Zusatzköder erlaubt.
  • Das Einlegen der Köder, (Einstecken oder Weglegen der Angelrute) das Fischen mit Plastikfischen, Blinkern, Teig, Wurm, Maden oder Fischfetzen ist verboten.
  • Ab dem Eisensteg, bis zum Kraftwerk Grafenhof ist das Fischen mit sämtlichen Ködern, aber ohne Widerhacken, erlaubt.
  • Systemfischen ist in diesem Bereich ebenfalls nur mit maximal 3 Fliegen bzw. Nymphen möglich. Mit sämtlichen anderen Köderarten ist das Systemfischen mit mehreren Hacken ausnahmslos verboten.
  • Das Nymphen-System darf nicht zusätzlich beködert werden.
  • Wurmfischen ist in der Schonzeit ausnahmslos verboten.
  • Die Verwendung von Drillings- und Zwillingshacken ist verboten (ausgenommen beim Blinker ist ein Drillingshacken ohne Widerhacken erlaubt).
  • Das Anfüttern auf Standplätzen ist nicht gestattet.
  • Der Angelplatz ist sauber zu verlassen.
  • Kescher, Hakenlöser, Maßband, Kugelschreiber, Messer und die entsprechenden Lizenzen (Fischereierlaubnisschein und Fischereiumlage) sind immer mitzuführen.
  • Gefangene Fische sind unmittelbar nach dem Fang, noch am Angelplatz, mit genauer Angabe und Fischlänge in das Fangverzeichnis einzutragen:
    • B - Bachforelle
    • R - Regenbogenforelle
    • Ä - Äsche
    • S - Saibling
  • Der Höchstfang (Tag, Woche, Jahr) ist in den speziellen Regeln für die jeweilige Lizenz beschrieben (siehe unten). Bei Erreichen der Stückzahl ist das Fischen einzustellen.
  • Der Lizenznehmer anerkennt die Regeln des Vereins mit seiner Unterschrift. Die Nichtbeachtung der Fischereiordnung wird mit dem Entzug der Fischereiberechtigung geahndet. Weitere Schritte behält sich der Verein vor.
  • Die Verwendung von angebrachten Seilen, Leitern und Wandhacken sowie die gesamte Fischerei sind auf eigene Gefahr. Der Verein übernimmt keinerlei Haftung.

Spezielle Regeln für Tageskarte

  • Tageskarten werden nur an Personen ausgegeben welche im Besitz einer gültigen Salzburger Jahresfischerkarte (Steuerkarte) sind. Gastfischer aus anderen Bundesländern müssen im Besitz einer gleichwertigen gültigen Lizenz ihres Bundeslandes sein. Die Salzburger Fischereiumlage wird zur Tagesfischerkarte hinzugerechnet.
  • Personen, die keine gültige Salzburger Jahresfischerkarte (Steuerkarte) oder eine gleichwertige gültige Lizenz eines anderen Bundeslandes besitzen, können nur in Begleitung eines volljährigen Jahreskartenbesitzers des Fischereivereins Schwarzach eine Tagesfischerkarte mit Salzburger Fischereiumlage erstehen und nur in seiner Anwesenheit fischen.
  • Urlaubsgäste müssen die Gästekarte des jeweiligen Beherbergungsbetriebes vorweisen und können die Tages- oder Wochenfischerkarte mit Salzburger Fischereiumlage nur bei den Kartenausgabestellen erstehen.
  • Die Fangergebnisse, sowie auch Leermeldungen sind entweder bei der Kartenausgabestelle abzugeben oder im Postkasten beim Vereinsheim (bei Feuerwehr - Abgang Schießstand) einzuwerfen.
  • Höchstfang pro Tag 5 Stück.

Spezielle Regeln für Jahreskarte

  • Der Berechtigte muss im Besitz einer gültigen Jahresfischerkarte (Fischereiumlage) des Landesfischereiverbandes Salzburg sein.
  • Die Fischereiordnung ist Bestandteil der Jahreskarte und ist immer mitzuführen.
  • Die Jahreskarte ist bis 15. Jänner des Folgejahres im Postkasten beim Vereinsheim (bei Feuerwehr – Abgang Schießstand) einzuwerfen. Bei verspäteter Abgabe werden aufgrund des Mehraufwandes € 30,- auf die nächste Jahreskarte aufgeschlagen.
  • Höchstfang pro Tag 6 Stück, pro Jahr 90 Stück.
  • Gesichtete Reiher und Kormorane sind unbedingt zu melden (siehe Fangverzeichnis)

Spezielle Regeln für Jugendjahreskarte

  • Der Berechtigte muss im Besitz einer gültigen Jahresfischerkarte (Fischereiumlage) des Landesfischereiverbandes Salzburg sein.
  • Die Fischereiordnung ist Bestandteil der Jahreskarte und ist immer mitzuführen.
  • Die Jahreskarte ist bis 15. Jänner des Folgejahres im Postkasten beim Vereinsheim (bei Feuerwehr – Abgang Schießstand) einzuwerfen. Bei verspäteter Abgabe werden aufgrund des Mehraufwandes € 30,- auf die nächste Jahreskarte aufgeschlagen.
  • Höchstfang pro Tag 5 Stück, pro Jahr 60 Stück.
  • Gesichtete Reiher und Kormorane sind unbedingt zu melden (siehe Fangverzeichnis)

Regeln für Urlaubsgäste - Wochenkarte

  • Die Wochenkarte ist ausnahmslos den Urlaubsgästen vorbehalten.
  • Urlaubsgäste müssen die Gästekarte des jeweiligen Beherbergungsbetriebes vorweisen und können die Tages- oder Wochenfischerkarte mit Salzburger Fischereiumlage nur bei den Kartenausgabestellen erstehen.
  • Die Fangergebnisse, sowie auch Leermeldungen sind entweder bei der Kartenausgabestelle abzugeben oder im Postkasten beim Vereinsheim (bei Feuerwehr - Abgang Schießstand) einzuwerfen.
  • Höchstfang pro Tag 4 Stück, Gesamtfang der 7 Tage 20 Stück.

Spezielle Regeln für den Schuhflickersee

Es gelten die Regeln wie in der "Fliegenstrecke" Salzach mit folgenden Ausnahmen: 

  • Höchstfang pro Tag 3 Stück, pro Jahr 10 Stück.
  • Mindestmaß für Saibling 27 cm.
  • Erlaubt ist nur das Fischen mit einer Fliegenrute mit künstlichen Fliege (Nassfliege/Nymphe/Trockenfliege) ohne Widerhaken.
  • Saisonende ist der 15. Oktober - Schonzeitbeginn für den Saibling ist der 16. Oktober - siehe auch Schonbestimmungen des LFV-Salzburg
  • Gegenseitige Kontrolle ist erwünscht.


Weniger…

Mindestmaße und Schonzeiten

Fischart cm Schonzeit  
Bachforelle 27 1. Oktober bis 28. Februar 
Regenbogenforelle 27 keine Schonzeit 
Äsche 33 1. Jänner bis 31. Mai 
Bachsaibling 27 keine Schonzeit 
sonstige  siehe LFV-Salzburg