Regeln am Gewässer
Regeln sind dazu da um gebrochen zu werden, man sollte sich jedoch nicht erwischen lassen. Denn, bei Zuwiderhandlung droht der Lizenz
Entzug.
Kescher, Hakenlöser, Maßband, Kugelschreiber, Messer und die entsprechenden Lizenzen (Tageskarte, Jahreskarte, Steuerkarte) sind
bei jedem Fischgang mitzuführen. Waidgerechtes Verhalten und das Befolgen der
Vorschriften sind Pflicht jedes Angelfischers. Das Fischerkartenbüchlein ist auf Verlangen der Aufsichtsorgane vorzuzeigen und unterschreiben zu lassen.
Aufforderungen wie das Offenlegen des Autos, Fischerkoffers, diverser Taschen usw. ist unverzüglich Folge zu leisten!
Missbrauch und Verstöße gegen die geltenden Bestimmungen können zur Anzeige gebracht werden!
Petri Heil
Fischereiordnung
Allgemeine Richtlinien
- Der Fischer muss über einen gültigen Fischereierlaubnisschein (gültige Tageskarte, Jahreskarte, Wochenkarte oder Jugendkarte des SFV-Schwarzach) verfügen.

- Der Fischereiberechtigte muss im Besitz einer gültigen Jahresfischerkarte bzw. einer Gästekarte (Fischereiumlage) des Landesfischereiverbandes Salzburg sein.
- Untermassige Fische sind schonend zurückzusetzen. Bei starker Verletzung (Blutung) muss der Fisch zerkleinert und als Futter zurückgeworfen werden. Untermassige Fische die bluten und über dem Brittelmaß von 25 cm sind, an deren Aufkommen gezweifelt wird, müssen mitgenommen werden und sind als Fang in das Ausfangverzeichnis einzutragen. Ebenfalls sind beim Ausnehmen der Fische die Eingeweide zu zerkleinern und die Luftblase aufzustechen. Die Fische sind waidgerecht zu töten.
Mindestmaße und Schonzeiten
| Fischart | cm | Schonzeit |
| Bachforelle | 27 | 1. Oktober bis 28. Februar |
| Regenbogenforelle | 27 | keine Schonzeit |
| Äsche | 33 | 1. Jänner bis 31. Mai |
| Bachsaibling | 27 | keine Schonzeit |
| sonstige | siehe LFV-Salzburg |

